Richtlinien zur Verhinderung von Belästigung im öffentlichen Theater von Setagaya

2024/1/10
Öffentliches Theater Setagaya

XNUMX. XNUMX.Einführung

„Das Theater ist ein Quadrat“ ist seit der Eröffnung des Setagaya Public Theatre eine wichtige Philosophie.Menschen versammeln sich, Menschen reden, Menschen singen, Menschen tanzen, Menschen erzählen Geschichten.Wir müssen uns noch einmal daran erinnern, dass das Theater ein Ort dafür ist.

Es ist wichtig, dass alle, die an unseren Theatern teilnehmen, einander respektieren und verstehen, damit sie sich in aller Ruhe ausdrücken und interagieren können. Belästigung stört dieses Umfeld und bedroht die Würde und Sicherheit des Einzelnen. Wir werden niemals zulassen, dass es zu Belästigungen kommt und werden alles in unserer Macht Stehende tun, um das Theater zu einem sicheren Zufluchtsort für die Menschen zu machen.

Theater ist auch ein Ort, an dem diejenigen interagieren, die sich ausdrücken, und diejenigen, die sie schätzen. Diese Interaktion bildet die Essenz der Kunst und verändert den Geist. Um ein künstlerisches Erlebnis zu schaffen, das wirklich die Herzen öffnet und sich gegenseitig inspiriert, ist ein gutes Umfeld ohne Belästigung unerlässlich. Wir werden daran arbeiten, einen wunderbaren Ort zu schaffen, an dem alle Teilnehmer beruhigt Kunst genießen können, und bitten gleichzeitig alle, die sich im Theater versammeln, um die Zusammenarbeit. Dies ist unsere Verpflichtung, Belästigungen vorzubeugen.


2. Einstellung zu Belästigung

Belästigung ist eine gesellschaftlich inakzeptable Handlung, die die Würde einer Person unfair verletzt und ein ernstes Problem darstellt, das die Person daran hindert, ihre Fähigkeiten wirksam unter Beweis zu stellen, und die soziale Bewertung beeinträchtigt.

Das Setagaya Public Theatre vertritt eine strikte Haltung gegen Belästigung und wird sein Bestes tun, um diese zu verhindern. Um Belästigungen vorzubeugen, werden wir Schulungen und Schulungen durchführen, um das gesamte Theater zu sensibilisieren und Informationen darüber zu verbreiten, wie Belästigungen verhindert und damit umgegangen werden kann. Wir werden auch daran arbeiten, eine Beratungsstelle für Belästigungen einzurichten und die Melde- und Reaktionsverfahren zu klären.

Wir werden unsere Bemühungen zur Verhinderung von Belästigungen ständig verbessern und uns bemühen, ein sichereres und offeneres Umfeld zu schaffen. Mit der Zusammenarbeit und dem Verständnis aller Beteiligten werden wir weiterhin zur Verbreitung und Entwicklung einer noch schöneren Theaterkultur beitragen.


3. In Bezug auf die Organisation verschiedener Operationen im Theater und Maßnahmen gegen Belästigung

◆Gesponsertes Geschäft

Bei den Projekten, die das Setagaya Public Theater plant und umsetzt, sind wir entschlossen, Belästigungen zu verhindern und bemühen uns, ein Umfeld zu gewährleisten, in dem jeder respektiert wird. Wir betonen, dass Theater Orte sind, an denen Kunst geschaffen und aufgeführt wird, und dass sie gleichzeitig sichere Räume ohne Belästigung sind, und wir ergreifen gründliche Maßnahmen, um Belästigungen in unserem Geschäftsbetrieb zu verhindern.

Die Hintergründe und Methoden der Einbindung der beteiligten Organisationen, Mitarbeiter, Akteure, Teilnehmer etc. variieren je nach Projekt. Aus diesem Grund werden wir Maßnahmen zur Belästigungsprävention prüfen und umsetzen, die auf die Merkmale und Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten sind.

  1. Sensibilisierung und Aufklärung: Wir werden die Definition und Auswirkungen von Belästigung verbreiten und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, um das Verständnis zu vertiefen. Indem wir das Verständnis für Belästigungsprävention fördern, schaffen wir ein günstiges kreatives und leistungsorientiertes Umfeld. Darüber hinaus fördern wir die gegenseitige Kommunikation und vertiefen Verständnis und Empathie durch bewusstseinsbildende Aktivitäten. Wir streben nach gegenseitigem Respekt und offener Kommunikation, um einen positiven Einfluss auf das künstlerische Schaffen zu haben.
  2. Einrichtung einer Melde-/Beratungsstelle: Wir werden eine Stelle einrichten, an der Belästigungsmeldungen und Beratungen anonym erfolgen können. So wird ein Umfeld geschaffen, in dem die Teilnehmer Rat einholen können, ohne sich alleine damit befassen zu müssen. Durch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen werden wir daran arbeiten, das Problem frühzeitig zu lösen.

◆Partner-/gemietete Hallenaufführungen

Wir werden mit Veranstaltern und Nutzern der Einrichtungen zusammenarbeiten, um zu vermitteln, wie wichtig es ist, Belästigungen zu verhindern, wenn wir unsere Einrichtungen für angeschlossene Aufführungen und Mieteinrichtungen nutzen. Wir werden die Nutzer der Einrichtung dazu ermutigen, den Zweck der Belästigungspräventionsrichtlinien des Setagaya Public Theatre zu verstehen und ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit diesen zu führen.

Im Falle einer Belästigung wird das Setagaya Public Theatre den Nutzer der Einrichtung auffordern, entsprechende Informationen bereitzustellen und verantwortungsbewusst zu reagieren. Wenn keine geeigneten Maßnahmen zum Umgang mit Belästigungen ergriffen werden, werden wir zunächst eine Warnung aussprechen und Hinweise geben. Wenn weiterhin keine schwerwiegenden Maßnahmen ergriffen werden, können wir die Erlaubnis zur Nutzung der Einrichtung unter Berücksichtigung der Behinderung des Theaterbetriebs widerrufen. Dies ist der Fall.


4. Definitionen von Machtbelästigung, sexueller Belästigung, moralischer Belästigung und Belästigung im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuungsurlaub usw.

  1. Unter Machtbelästigung versteht man Äußerungen und Handlungen, die ein Vorgesetztenverhältnis oder die eigene Macht bzw. Position ausnutzen, über den notwendigen und zumutbaren Umfang der Arbeit hinausgehen und das Arbeitsumfeld schädigen. Es kann unter Machtschikanierung fallen, unabhängig von der Beziehung zwischen höheren und untergeordneten Positionen. Objektiv gesehen fallen angemessene Arbeitsanweisungen und Anleitungen, die für die Arbeit erforderlich sind und in einem angemessenen Rahmen liegen, nicht unter Machtschikanierung. Ob die Worte oder Handlungen unter Machtschikanierung fallen, hängt davon ab, ob die Worte oder Handlungen durch Hassgefühle motiviert sind oder dem Zweck dienen, der anderen Partei einen Nachteil zuzufügen, ob die Worte oder Handlungen für die Verbesserung des Geschäftsbetriebs rational sind oder ob Die Worte oder Taten haben eine persönliche Wirkung auf das Opfer. Dies wird dadurch festgestellt, dass überprüft wird, ob es sich bei dem Angriff um schwerwiegende Angriffe handelt, wie lange er andauert und wie oft er ausgeführt wurde.
  2. Unter sexueller Belästigung versteht man die Benachteiligung einer anderen Person durch Worte oder Handlungen sexueller Natur (basierend auf sexuellem Interesse oder Verlangen, Diskriminierungsabsicht aufgrund des Geschlechts, Vorurteilen hinsichtlich der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität usw.) oder Schädigung des Arbeitsumfelds einer anderen Person durch unangemessene Worte und Handlungen. Darüber hinaus gilt dies nicht nur für Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht, sondern auch für Verhalten gegenüber dem gleichen Geschlecht, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der anderen Person. Darüber hinaus beschränkt es sich nicht nur auf Opfer, die unmittelbar von sexuellem Verhalten betroffen sind, sondern umfasst auch alle Parteien, deren Arbeitsumfeld durch sexuelles Verhalten geschädigt wurde.
  3. Unter moralischer Belästigung versteht man die Verwendung von Worten, Haltungen, Gesten, Dokumenten usw., um den Charakter oder die Würde einer anderen Person zu untergraben, der anderen Person psychischen Schaden zuzufügen oder die andere Person in eine Situation zu zwingen, in der sie zum Aufgeben gezwungen wird den Arbeitsplatz beeinträchtigen oder die Atmosphäre am Arbeitsplatz stören. Es bedeutet, die Situation noch schlimmer zu machen. Es kann auch zu psychischen Problemen wie Depressionen führen.
  4. Belästigung im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuungsurlaub usw. bezieht sich auf Belästigung am Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten oder Kollegen, der das Arbeitsumfeld eines Mitarbeiters durch Worte oder Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Systemen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung schädigt usw. Dies bezieht sich auf die Schädigung des Arbeitsumfelds des Mitarbeiters durch Worte und Taten im Zusammenhang mit solchen Angelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass verbale Verhaltensweisen und Verhaltensweisen, die objektiv auf geschäftlichen Notwendigkeiten beruhen, aus Sicht der Aufgabenteilung und der Sicherheit nicht unter die Kategorie der Belästigungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Erziehungsurlaub usw. fallen.

5. Verbotene Handlungen

  1. Alle Parteien sind verpflichtet, andere Parteien als gleichberechtigte Partner in der Geschäftsabwicklung anzuerkennen und eine gesunde Ordnung und kooperative Beziehungen aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus müssen Sie mit Ihren eigenen Worten und Taten vorsichtig sein und die folgenden Handlungen unterlassen. Bitte beachten Sie, dass das Urteil je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen kann und dass es sich bei den folgenden Maßnahmen lediglich um Beispiele handelt.
  2. Machtschikanierung
    1. Körperliche Angriffe wie Schlagen oder Treten
    2. „Psychologische Angriffe“ wie Worte und Handlungen, die die eigene Persönlichkeit leugnen
    3. „Trennung von menschlichen Beziehungen“, wie z. B. die Entfernung von Menschen von der Arbeit und die Isolation in einem separaten Raum für längere Zeit, wenn sie mit ihren Wünschen nicht einverstanden sind.
    4. „Übermäßige Anforderungen“, wie z. B. die Anweisung, Arbeiten zu verrichten, die nicht direkt mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, in rauen Umgebungen, die mit körperlichen Schmerzen einhergehen, und zwar über einen längeren Zeitraum.
    5. „Unvernünftige Forderungen“, wie z. B. die Anweisung an eine Person, ohne triftigen Grund zu Hause zu bleiben, oder das Alleinlassen einer Person, nachdem man gesagt hat: „Ich möchte nicht mehr arbeiten.“
    6. „Verletzung der Individualität“, wie z. B. übermäßiges Ausspionieren oder Eingriffe in die Privatsphäre einer Person oder die Offenlegung sensibler persönlicher Informationen wie der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der Krankengeschichte einer Person gegenüber ihren Mitmenschen ohne deren Zustimmung.
  3. sexuelle Belästigung
    1. Unnötige Fragen und Kommentare zu sexuellen und körperlichen Themen
    2. Sichtung, Verbreitung und Veröffentlichung obszöner Zeichnungen
    3. Verbreitung von Gerüchten
    4. unnötiger Körperkontakt
    5. Handlungen, die die Arbeitsmotivation anderer verringern und sie daran hindern, ihre Fähigkeiten durch sexuelle Sprache und Verhalten unter Beweis zu stellen.
    6. Erzwungene Verabredungen/sexuelle Beziehungen
    7. Handlungen, die Personen, die gegen sexuelles Verhalten protestieren oder es ablehnen, Nachteile mit sich bringen, wie z. B. Entlassung, unfaire Personalbeurteilung oder Versetzung.
    8. Anderes sexuelles Verhalten, das bei der anderen Person ein Unbehagen hervorruft
  4. moralische Belästigung
    1. Worte und Handlungen, die das Aussehen, die körperlichen Eigenschaften, die Menschlichkeit oder die Fähigkeiten einer anderen Person leugnen oder beleidigen oder die Würde der anderen Person verletzen.
    2. Worte und Handlungen, die andere aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Nationalität, Sexualität usw. diskriminieren.
    3. Worte und Handlungen, die bei anderen Angst oder Furcht hervorrufen und dadurch versuchen, sie zu dominieren oder zu kontrollieren.
    4. Verhalten, das das Arbeitsumfeld verschlechtert, wie z. B. psychischer Druck, Einschüchterung, Belästigung oder Beeinträchtigung der Arbeit.
  5. Belästigung im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Erziehungsurlaub usw.
    1. Worte und Handlungen, die eine Entlassung oder eine andere Benachteiligung im Zusammenhang mit der Nutzung von Systemen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuung und Pflege nahelegen.
    2. Worte und Handlungen, die den Einsatz von Systemen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuung und Pflege behindern.
    3. Belästigungen etc. aufgrund der Nutzung von Systemen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Kinderbetreuung und Pflege
    4. Äußerungen und Handlungen, die eine Entlassung oder eine andere Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft, Geburt usw. nahelegen.
    5. Belästigung usw. aufgrund von Schwangerschaft, Geburt usw.
  6. Die Handlung einer Autoritätsperson oder einer Führungsperson, die erkennt, dass eine Person in einer schwachen Position belästigt wird, dies aber duldet.

6. Beratungstheke

Für die gesponserten und unabhängigen Projekte des Setagaya Public Theatre wird für jedes Projekt eine Beratungsstelle zum Thema Belästigung eingerichtet. Wir reagieren auf ein breites Spektrum an Konsultationen und bearbeiten Fälle, nicht nur in Fällen, in denen es tatsächlich zu Belästigungen kommt, sondern auch in Fällen, in denen die Möglichkeit einer Belästigung besteht, in denen die Gefahr besteht, dass sich das Arbeitsumfeld verschlechtert, wenn keine Behandlung erfolgt. und wo unklar ist, ob es sich um eine Belästigung handelt oder nicht. Zu tun. Bei Beratungen gehen wir fair und unter Wahrung der Privatsphäre nicht nur des Ratsuchenden, sondern auch der beteiligten Person vor.

Wir werden niemanden benachteiligen, schon gar nicht den Ratsuchenden oder jeden, der an der Bestätigung des Sachverhalts mitarbeitet.

Wenn wir eine Beratung erhalten, werden wir den Sachverhalt umgehend und genau bestätigen, und wenn sich der Sachverhalt bestätigt, werden wir Maßnahmen ergreifen, um das Opfer und den Täter zu berücksichtigen. Wir werden auch geeignete Maßnahmen ergreifen, z. B. Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens.

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